Allgemeine Geschäftsbedingungen

DEKOTrade Handelsgesellschaft UG,

Lausitzer Straße 15, DE-63110 Rodgau

 

 

1.    Geltungsbereich  


Die Lieferungen und Leistungen der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG erfolgen aus­schließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Be­stim­mungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit schriftlich nicht etwas anderes verein­bart wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzun­gen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG.

2.    Lieferungen und Leistungen

2.1 Die Angebote der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Systemberatung Uwe Meierwisch, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.  

2.2 DEKOTrade Handelsgesellschaft UG ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die an­zeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist.  

2.3 Das Recht zur Teillieferung und deren Fakturierung bleibt der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG ausdrücklich vor­behalten.  

2.4 Lieferungen erfolgen ab Lager zu Lasten und Gefahr des Empfängers innerhalb von sieben Arbeitstagen. Sollte die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Liefer­ver­zögerung länger als 6 Wochen dauert, ist auch die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Höhere Gewalt und andere durch die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG nicht zu verhin­dernde Betriebsstörungen entbinden die Handelsvertretung Uwe Meierwisch von der Einhaltung der Lieferzeit.  

2.5 Falls der Kunde Bestellungen ganz oder teilweise storniert, berechnet DEKOTrade Handelsgesellschaft UG eine pau­schalierte Gebühr von 20% des fakturierten Nettobetrages.  

2.6 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Über­ein­stimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.

3.    Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenen Preise verstehen sich ab Aus­lieferungslager DEKOTrade Handelsgesellschaft UG. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Abwicklungs­pau­schale gehen zu Lasten des Kunden.  

3.2 Wenn nichts anderes schriftlich mit der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG vereinbart ist, erfolgen Lieferungen gegen Vorauskasse oder per Nachnahme. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Wech­sel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschrei­tung der Zahlungstermine steht DEKOTrade Handelsgesellschaft UG ohne weitere Mahnungen ein Anspruch auf Ver­zugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschaden bleibt unberührt.  

3.3 DEKOTrade Handelsgesellschaft UG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zu­nächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Handelsvertretung Uwe Meierwisch berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kos­ten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.  

3.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes wegen von der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

4.    Eigentumsvorbehalt

4.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.  

4.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicher­heits­übereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG hinzuwiesen und die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG unverzüglich zu unter­richten. Bei Weiterveräußerungen an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG berücksichtigt.  

4.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG gehörenden Waren erwirbt die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehalts­ware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG zu verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum von der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.  

4.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistun­gen von DEKOTrade Handelsgesellschaft UG an Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG zur Gel­tend­machung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.  

4.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefer­ge­genstandes durch die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.  

4.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltswaren im je­weiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG ab. Die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen von der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG darf zur Sicherung seiner Zahlungs­an­sprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.  

4.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG um mehr als 20%, gibt die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheit frei.  

4.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG. Sie dürfen von Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG benutzt werden.

5.    Gewährleistungen

5.1   Die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die  Herstellung der Ver­tragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch da­rü­ber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Soft­ware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. 

5.2   Die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zu­treffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen kei­ne Zusicherungen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigen­schaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG schriftlich bestätigt wurden. Die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Pro­grammfunktion den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm ge­troffenen Auswahl zusammenarbeiten.  

5.3   Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: unsachgemäßen Gebrauch, Eingriffe in das Programm, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Diebstahl, Betrieb mit fal­scher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, Hardwarefehler, Computerviren, Sabotage, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und /oder Verarbeitungsdaten, sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummern, Typbe­zeich­nung oder ähnliche Kennzeichen fehlen, entfernt oder unleserlich gemacht werden.  

5.4   Die Gewährleistungsansprüche gegen die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG oder einer vorsätzlich oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters bei Erfüllungsgehilfen der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG beruhen oder für sonstige Schäden die auf einer grob fahrlässigen Pflicht­verletzung der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver­letzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG beruhen.  

5.5   Gegebenenfalls auftretende Mängel sind der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG unverzüglich schriftlich unter Bei­la­ge aller der Fehlerdiagnose dienlichen Unterlagen mitzuteilen. Im Gewährleis­tungs­fall erfolgt nach Wahl der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG über. Falls die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG Mängel innerhalb einer angemesse­nen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entwe­der die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.  

5.6   Im Falle der Nachbesserung übernimmt die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kos­ten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Neben­kosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.  

5.7   Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vor­liegt, ist die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Über­prüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG be­rechnet.  

5.8   Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.

6.    Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

6.1 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevor­schussen.

7.    Haftung

7.1 DEKOTrade Handelsgesellschaft UG haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden, die beim Feh­len einer zugesicherten Eigenschaft vom Zweck der Zusicherung erfaßt sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei Verletzung einer we­sentlichen Vertragspflicht auf vorhersehbare Schäden, höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe des doppelten Kaufpreises des Produktes. Im übrigen sind Scha­dens­ersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und andere Schäden, deren Eintritt der Anwender durch ihm zumutbare Maßnahmen (insbesondere Programm- und Datensicherung) hätte verhindern können. 

7.2 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.  

7.3 Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lie­fe­rung bzw. Erbringung der Leistung.  

7.4   Dritthaftungsansprüche gegenüber den Verfassern von Gutachten über die rhv- Software-Produkte (insbesondere: Prof. Dr. Skopp & Collegen), die sich auf nicht erkannte Fehler im Rahmen der Buchhaltung und Abschlusserstellung beziehen, sind auf max. € 1.000.000.- beschränkt. 

7.5   Die Regelungen dieser Ziffer 7. gelten auch zugunsten der Angestellten und sonsti­gen Erfüllungsgehilfen der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG.

8.    Allgemeine Bestimmungen

8.1   Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.  

8.2   Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vertriebspartnern im Sinne von §24 AGBG ist Rodgau. Die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem gesetzlichen Gerichts­stand zu verklagen.  

8.3   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

8.4   Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kun­de erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der DEKOTrade Handelsgesellschaft UG im Rah­men vertraglicher Beziehung bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung not­wendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, daß die DEKOTrade Handelsgesellschaft UG die aus der Ge­schäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke verwendet.  

8.5   Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbe­dingun­gen unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichem Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Stand: 17.06.2018